Über INKLUSION
Was ist INKLUSION?
Wörtlich übersetzt heißt Inklusion „Zugehörigkeit“. Es bedeutet, dass alle Menschen – egal welche Herkunft, welche Behinderung, welches Geschlecht oder welches Alter – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Worum geht es bei INKLUSION?
Es geht darum, Barrieren abzubauen und Strukturen zu schaffen, damit sich niemand ausgeschlossen fühlt. Das Konzept Inklusion zielt auf eine Gesellschaft ab, in der Vielfalt normal ist und alle Menschen die Möglichkeit haben, sich einzubringen und am Leben teilzuhaben – sei es in der Kita, der Schule, im Beruf, in der Freizeit oder im Alltag.
Unterschied INKLUSION und Integration?
Inklusion ist nicht dasselbe wie Integration!
Bei Integration werden Menschen, die zuvor durch Exklusion (= Ausschluss) oder Separation (= Trennung) ausgegrenzt waren, wieder eingegliedert – gelten dabei aber weiterhin als „anders“.
Inklusion bedeutet dagegen, dass von Anfang an alle gleichberechtigt dazugehören: überall und zu jeder Zeit. Doch das ist leider noch immer nicht selbstverständlich.
INKLUSION geht ALLE an!
Inklusion verstehen

Ein häufiger Irrglaube ist, dass Inklusion, Integration, Exklusion und Separation nur behinderte Menschen betreffen – aber das ist falsch!
Inklusion ist ein Menschenrecht. Es geht alle Menschen an, nicht nur die, die ausgeschlossen sind. Denn es ist ganz egal, ob es um körperliche, seelische oder psychische Behinderungen geht, um Religionszugehörigkeit, Ethnie, Sexualität, politische Einstellung, Hautfarbe oder andere Merkmale.
Interessant zu wissen: Die wenigsten Behinderungen bzw. Einschränkungen sind angeboren – die allermeisten entstehen erst im Laufe des Lebens durch Unfall, Krankheit oder schlicht durch das Älterwerden.
Menschenrechte bauen darauf auf, dass jeder Mensch den anderen als gleichwertig respektiert und sich solidarisch für die Rechte der anderen einsetzt.
Nur wenn alle mitmachen, kann Inklusion gelingen!
„Wer Inklusion will, sucht Wege.
Wer sie nicht will, sucht Begründungen.“
– Hubert Hüppe, ehemaliger Bundesbeauftragter
für die Belange behinderter Menschen
Recht auf INKLUSION!
Das Recht auf Inklusion ist in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verankert und verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten, Strukturen zu schaffen, die eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen ermöglichen.
Deutschland hat die UN-BRK bereits im Jahr 2009 unterzeichnet.
Leider geht die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland nur sehr langsam voran. Um das Ziel von Inklusion zu erreichen, müssen daher alle Barrieren, die diesem Ziel (noch) im Wege stehen, Schritt für Schritt abgebaut werden – bauliche, aber vor allem Barrieren in den Köpfen.
Was genau in der UN-Behindertenrechtskonvention steht, kann man hier nachlesen:
Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Bundesbeauftragten für Menschen mit Behinderung: